1. TeilnehmerIn kann jede Person, Firma und Organisation werden, die sich bereit erklärt, Grundsätze, Spielregeln und Gebühren des TAUSCHRING Leverkusen anzuerkennen und einzuhalten.
2. Der Tausch wird geldlos durchgeführt.
3. Verrechnungseinheit ist das Talent (Tl.). Als Verhandlungsbasis empfiehlt der TAUSCHRING Leverkusen 10Tl./Std.; den genauen Wert der Leistung legen die Tauschpartner fest.
4. Die Verrechnung erfolgt über Buchungsaufträge, die dem TAUSCHRING Leverkusen zur Verrechnung
eingereicht werden müssen.
5. Das Konto kann zinslos überzogen werden – mit der Verpflichtung, zu einem späteren Zeitpunkt Gegenleistungen zu erbringen. Der Überziehungskredit beträgt z.Zt. 150Tl.
6. Für die laufenden Kosten des TAUSCHRING Leverkusen wird von den TeilnehmerInnen ein jährlicher Mitgliedsbeitrag von z. Z. 12,– Euro erhoben.
7. Die Vermittlung der Tauschaktionen erfolgt über eine in regelmäßigen Abständen erscheinende Marktzeitung.
Darin sind Angebot und Nachfrage der TeilnehmerInnen enthalten. Die Einträge sind kostenlos.
8. Die Regelung der steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse sind Sache der TeilnehmerInnen.
9. Der TAUSCHRING Leverkusen übernimmt keine Garantie für den Wert, Zustand oder die Qualität der Waren und Leistungen, die getauscht werden.
10. Ein Austritt aus dem TAUSCHRING Leverkusen ist jeweils zum Halbjahresende möglich und muss schriftlich mindestens vier Wochen vorher mitgeteilt werden. Das Konto sollte vor Austritt ausgeglichen sein.
Wenn Sie mehr wissen möchten, fordern Sie unsere Info-Broschüre an.